Sanierungsgebiet

„Leutershausen Ortskern II”

Die städtebauliche Erneuerung ist eine langfristige Aufgabe der Gemeinde, die zum Ziel hat, insbesondere die Ortskerne zu erhalten sowie attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten.

Seit 2015 trägt das Sanierungsgebiet in Leutershausen dazu bei, die öffentlichen Erschließungs- und Aufenthaltsbereiche aufzuwerten sowie die private und kommunale Bausubstanz zu erneuern. So sollen die Wohnqualität verbessert, soziale Treffpunkte geschaffen und das gesellschaftliche, generationenübergreifenden Miteinander gestärkt werden. Die Gemeinde Hirschberg wird hierbei durch Bund und Land unterstützt.

Eine Vielzahl von Maßnahmen wurde bereits umgesetzt oder sind derzeit in Durchführung. Neben einigen privaten Gebäuden, die durch den Einsatz der Eigentümer modernisiert wurden, wird derzeit der kath. Kindergarten erneuert. Außerdem wurde der Kindergarten „Storchennest“ neu gebaut und der Skulpturengarten geschaffen.

Das Zusammenwirken von öffentlichen und privaten Sanierungsmaßnahmen ist von großer Bedeutung und trägt zu einer nachhaltigen Aufwertung des Ortskernes bei. Daher ist auch eine finanzielle Unterstützung von Eigentümern und Investoren möglich.

Förderung

Modernisierungswillige Haus- bzw. Wohnungseigentümer im Sanierungsgebiet können sich bezüglich einer möglichen Bezuschussung ihrer geplanten Maßnahmen an die Gemeinde wenden.
Die geplanten Maßnahmen sind unbedingt vor Durchführung mit der Gemeinde und dem Sanierungsträger abzustimmen.

Förderfähige Maßnahmen

  • Umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal bis 30.000 Euro für Hauptgebäude und 10.000 Euro für Nebengebäude.
  • Gebäudeabbrüche bis maximal 30.000 Euro, sofern diese im Zusammenhang mit der Neuerrichtung eines Gebäudes stehen in voller Höhe, ohne Nachfolgebebauung zu maximal 50 %.

Die genauen Förderkonditionen können dem Flyer entnommen werden.

Steuerliche Abschreibung

Zusätzlich zur Sanierungsförderung gibt es für private Eigentümer die Möglichkeit, für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen die erhöhte steuerliche Abschreibung gem. §§ 7h, 10f EstG in Anspruch zu nehmen. Hierfür stellt die Gemeinde nach Abschluss der Maßnahme auf Antrag eine steuerliche Bescheinigung aus. Eine vertragliche Vereinbarung der durchzuführenden Arbeiten ist auch hier unbedingt vorab notwendig.

Rückfragen hierzu kann auch Ihr Steuerberater oder das Finanzamt beantworten.

Kontakt und Ansprechpartner

Elvisa Förster
Gemeinde Hirschberg, Kämmerei
elvisa.foerster(@)hirschberg-bergstrasse.de
Tel. 06201 598-18

oder über den Sanierungsträger

die STEG Stadtentwicklung GmbH

Frau Marie-Luise Bischof
Standort Heilbronn
Bahnhofstr. 7 | 74072 Heilbronn

marie-luise.bischof(@)steg.de
Tel. 07131 9640-0