Benutzungsordnung, Gebühren, Anmeldung, Datenschutz
Aufgrund der EU-Datenschutzgrundverodnung (DSGVO) mussten wir einige Prozesse überarbeiten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.03.2019 die Benutzungsordnung genehmigt, die zum 01.04.2019 inkraft tritt.
Die neue Benutzungsordnung ab 01.04.2019 finden Sie HIER
Benutzungsgebühren
- Es wird eine Benutzungsgebühr erhoben. Die Benutzungsgebühr ist eine Jahresgebühr und im Voraus fällig. Sie gilt ab dem Tag der Zahlung für 1 Jahr und beträgt 10 Euro. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren wird keine Gebühr fällig.
- Anstelle der Jahresgebühr kann auch eine Entleihgebühr von 1 Euro je Medium gewählt werden.
- Alternativ bieten wir die Metropol-Card zum Preis von 24 Euro an. Sie berechtigt zur Nutzung der Bibliotheken des Verbundes Metropol-Card-Bibliotheken Rhein-Neckar e.V.
Ausleihfristen
- Bücher und CDs können vier Wochen, DVDs, Zeitschriften und Spiele zwei Wochen ausgeliehen werden. Die neuesten Nummern der Zeitschriften können nur in der Bücherei gelesen werden.
- Entliehene Medien können vorbestellt werden.
- Die Leihfrist kann bei Bedarf - höchstens zweimal - verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
- Bei Überschreiten der Leihfrist um mehr als eine Woche werden Säumnisgebühren in Höhe von 1 Euro je Medium und Woche erhoben, bei Kindern 0,50 Euro je Medium und Woche.
Anmeldung
- Neuanmeldungen sind während der Öffnungszeiten in den Zweigstellen der Gemeindebücherei unter Vorlage eines amtlichen Dokuments (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) möglich.
- Gern können Sie ein bereits ausgefülltes Anmeldeformular mitbringen.
- Alternativ zu dem Leseausweis der Gemeindebücherei bieten wir die Metropol-Card zum Preis von 24 € an. Sie berechtigt zur Nutzung der Bibliotheken des Verbundes Metropol-Card-Bibliotheken Rhein-Neckar e.V. und ist für Leser und Leserinnen zu empfehlen, die in mehreren Bibliotheken Medien entleihen möchten. Die Metropolcard ist nicht Voraussetzung zu Nutzung der digitalen Angebote. Dies ist auch mit einem Ausweis der Gemeindebücherei möglich.