Wichtige Daten zum Wirtschaftsstandort

Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über die Gewerbe- und Grundsteuersätze, Wasser- und Abwassergebühren sowie Angaben zum Wirtschaftsstandort Hirschberg an der Bergstraße.

Weitere Daten und Fakten zu Hirschberg an der Bergstraße finden Sie auf der Homepage des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg.

Haushaltsplan 2025

Der Haushaltsplan 2025 wurde am 26.11.2024 im Gemeinderat eingebracht.

Die Verabschiedung des Haushaltsplans 2025 soll in der Sitzung des Gemeinderats am 28.01.2025 erfolgen.

Dieser steht Ihnen anschließend an dieser Stelle zum Download zur Verfügung.

Haushaltsplan 2024

Der Haushaltsplan 2024 wurde am 28.11.2023 im Gemeinderat eingebracht.

In der Sitzung des Gemeinderats am 30.01.2024 wurde der Haushaltsplan 2024 einstimmig beschlossen.

Der Haushaltsplan 2024 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Die wichtigsten Zahlen und Daten sind in unserem Informationsflyer zum Haushaltsplan 2024 zusammengefasst.

Haushaltsplan 2023

Der Haushaltsplan 2023 wurde am 29.11.2022 im Gemeinderat eingebracht. Hierzu hielt Herr Bürgermeister Gänshirt folgende Haushaltsrede.

In der Sitzung des Gemeinderats am 31.01.2023 wurde der Haushaltsplan 2023 einstimmig beschlossen.

Der Haushaltsplan steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Die wichtigsten Zahlen und Daten sind in unserem Informationsflyer zum Haushaltsplan 2023 zusammengefasst.

Haushaltsplan 2022

Hier finden Sie den aktuellen Haushaltsplan 2022 (7,5 MB) der Gemeinde Hirschberg sowie einen Informationsflyer zum Download.

Gebühren- und Steuersätze

Hebesatz Gewerbesteuer

350 v.H.

Hebesatz Grundsteuer B

330 v.H. (bis 31.12.2024)

ab 01.01.2025:

105 v.H.

Abwassergebühren
a) Schmutzwasser (tatsächliche Volumenmenge, abhängig vom Wasserverbrauch)
b) Niederschlagswasser (bezogen auf die anteilige, versiegelte Grundstücksfläche)


2,22 €/cbm (bis 31.12.2023)

2,16 €/cbm (ab 01.01.2024)

0,39 €/qm (bis 31.12.2023)

0,54 €/qm (ab 01.01.2024)

Wasserverbrauchsgebühren netto (pro cbm), zzgl. 7 % MwSt.

1,80 Euro (bis 31.12.2023)

1,91 Euro (ab 01.01.2024)

Abwasserbeitrag
(pro qm Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche)

6,59 Euro

Wasserversorgungsbeitrag netto, zzgl. 7 % MwSt.
(pro qm Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche)

4,24 Euro

Erschließungsbeitragssatz

95 v.H.


Hundesteuer

 

erster Hund

96 Euro

je weiterer Hund

192 Euro

erster Kampfhund

480 Euro

je weiterer Kampfhund

960 Euro

Einwohnerzahlen

zum 30.06.2022

9.826

zum 30.06.2023

9.809

zum 31.12.2023

(Basis Zensus vom 15.05.2022)

9.6

Grundsteuerreform ab 01.01.2025

Information für alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer

Sollten Sie konkrete Fragen rund um Ihre persönliche Grundsteuer haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Kontaktstelle. Diese kann je nach Thema eine andere sein. Wir haben hier eine Übersicht für Sie zusammengestellt:

Fragen zu:

Kontaktstelle:

Bodenrichtwert

Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis

Gutachten für geringeren tatsächlichen Wert des Grund und Bodens

Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis sowie die im Landesgrundsteuergesetz genannten Personen.

Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag und dazugehörige Bescheide

Finanzamt Weinheim

Hebesatz, festgesetzte Grundsteuer und Grundsteuerbescheid

Gemeinde Hirschberg

Steuerabteilung

Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks werden Sie von der Gemeinde Hirschberg zu Beginn des Jahres 2025 den finalen Grundsteuerbescheid erhalten. Darin wird festgelegt, wie viel Grundsteuer Sie ab dem Jahr 2025 zu zahlen haben. Der Grundsteuerbescheid basiert erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz, durch das die Ermittlung der Grundsteuer neu geregelt worden ist.

Weitere wichtige Informationen zur neuen Grundsteuer erhalten Sie auf der Homepage der Finanzämter Baden-Württemberg.

Bodenrichtwerte

Aktuelle und historische Bodenrichtwerte können im zentralen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg BORIS-BW abgerufen werden.