Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 4. Runde der Gemeinde Hirschberg
Der Gemeinderat der Gemeinde Hirschberg hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungsrichtlinie) in Verbindung mit den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) in seiner öffentlichen Sitzung am 28.09.2024 die Fortschreibung des bestehenden Lärmaktionsplans beschlossen.
Weitergehend wurde der Aufstellung des „Lärmaktionsplans – 4. Runde“ gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i.V.m. § 47 Abs. 6 BImSchG am Verfahren wird in der Zeit vom 28.10.2024 bis 29.11.2024 durchgeführt.
Der Zwischenbericht des Lärmaktionsplans, die Straßenverkehrslärmkarten der Gemeinde Hirschberg (Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LDEN, Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LNIGHT, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LDEN,Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LNIGHT und Lärmschwerpunktkarten für die Zeitbereiche LNIGHT und LDEN) sowie die Maßnahmenvorschläge zum Straßenverkehrslärm zur Lärmaktionsplanung werden in der Zeit vom
28.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024
während der üblichen Dienstzeiten, und zwar
Montag 08:00 – 12:00 Uhr,
Dienstag bis Freitag 08:00 – 12:00 Uhr,
zusätzlich Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeinde Hirschberg a.d.B. - Foyer des Bauamtes -, Großsachsener Str. 14, 69493 Hirschberg a.d.B. öffentlich ausgelegt
Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen und Vorschläge für den Lärmaktionsplan können während der Auslegungsfrist – schriftlich oder zur Niederschrift – im Rathaus abgegeben oder per E-Mail unter karlsruhe(@)modusconsult.net eingereicht werden.
Da die Öffentlichkeit über die bei der Berücksichtigung der Beteiligungsergebnisse getroffenen Entscheidungen unterrichten wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Äußerungen anonymisiert in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Sammelmappe_Hirschberg.pdf (39 MB)
Dossenheim-Hirschberg-Schriesheim_LAP 4_Zwischenbericht.pdf (3 M